B2B-Bedingungen

Hinweise und Vertragsgrundlagen

1. Geltungsbereich

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und selbstständig Tätige im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Der konkrete Vertrag erhält Vorrang vor diesen allgemeinen Hinweisen.

2. Unverbindliche Webseite

Webseiteninhalte, Live-Test und Anfrageformular sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Auftrag entsteht erst durch ein gesondertes schriftliches Angebot und dessen Annahme.

3. Leistungsumfang

Geschuldet wird nur der im Angebot eindeutig festgelegte Prüfgegenstand. Nicht vereinbarte Zertifizierungen, Zulassungen, Garantien, Dauerüberwachung oder Eingriffe in Kundensysteme sind nicht Bestandteil der Leistung.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt nur Daten und Zugänge bereit, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Er trägt Verantwortung für Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit seiner Vorgaben, Referenzwerte und Freigaben.

5. Rechte und Geheimhaltung

Marke, Software, Quellcode, Verfahren, Architektur und betriebsinternes Know-how verbleiben beim Rechteinhaber. Eine Nutzungserlaubnis entsteht nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Interne technische Details werden nicht geschuldet.

6. Technische Ergebnisse

Ein Rhodium-Nachweis dokumentiert einen technischen Vorgang. Er ist keine amtliche Zertifizierung, keine Produktzulassung und kein Ersatz für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen oder Fachentscheidungen.

7. KI und automatisierte Hinweise

Automatisiert oder KI-gestützt erzeugte Vorschläge werden als solche gekennzeichnet, soweit dies für die Nutzung erforderlich ist. Sie sind ohne ausdrückliche vertragliche Validierung keine verbindliche Fach-, Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Sicherheitsberatung.

8. Haftung

Die Haftung bleibt unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Kein vollständiger Haftungsausschluss durch KI-Hinweis

Die Kennzeichnung, dass Inhalte automatisiert oder mit KI-Unterstützung erstellt wurden, beseitigt keine gesetzliche Verantwortung des Anbieters. Entscheidend bleiben der vereinbarte Leistungsumfang, die tatsächliche Nutzung und zwingendes Recht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit beide Parteien Kaufleute sind und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann Dortmund als Gerichtsstand vereinbart werden.

Diese Fassung ist eine technisch und rechtlich vorsichtig formulierte Aufbauvorlage. Für hochpreisige, sicherheitskritische oder internationale Verträge ist eine individuelle juristische Prüfung erforderlich.